Gut zu wissen

Ihre Aufnahme

Zu Beginn eines Krankenhausaufenthaltes sind einige Formalitäten zu erledigen, damit ein reibungsloser und geordneter Ablauf gewährleistet ist. Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Sollten Sie sich nicht selbst anmelden können, so lassen Sie diese Formalitäten bitte durch Ihre Angehörigen erledigen. Ihre Personalien und Versicherungsvereinbarungen müssen für uns jederzeit greifbar sein. Falls Sie während der Nacht oder über die Notaufnahme in unser Haus gekommen sind, wird das Pflegepersonal Ihre Personalien erfragen und an die Information weitergeben. Legen Sie uns bitte die Versicherungskarte (Chip-Karte) Ihrer Krankenkasse vor.

Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen die Zustimmung verweigern, sind wir gezwungen, das Entgelt für unsere erbrachten Leistungen von Ihnen persönlich einzufordern. Sie gelten dann als Selbstzahler. Überzeugen Sie sich bitte davon, dass Wahlleistungen, die von Ihnen in Anspruch genommen werden, z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung auch durch Ihre Versicherung abgedeckt werden.

Einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns sowie die Kosten für Ihren stationären Aufenthalt erhalten Sie durch die Ansicht unserer „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (AVB) sowie unseres Pflegekostentarifes. Beide liegen in der Aufnahmeabteilung aus bzw. werden Ihnen auf Wunsch ausgehändigt.

Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen

Soweit Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung kümmern. Die Formalitäten mit der Krankenkasse erledigt für Sie die Verwaltung des Krankenhauses. Wir benötigen von Ihnen den Einweisungsschein des Arztes, auf dessen Rat Sie zu uns ins Krankenhaus gekommen sind und die Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse.

Nach der Bundespflegesatzverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Entgelte zu unterrichten und Ihnen eine allgemeine Beschreibung der damit vergüteten Krankenhausleistungen zu geben. Berechnet werden die Entgelte nach unserem jeweils gültigen Pflegekostentarif, durch den Sie darüber umfassend informiert werden.

Selbstzahler

Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, können Sie der Krankenhausverwaltung die Abrechnung mit Ihrer Versicherung übertragen. Sie müssen dann nur Ihre Klinik-Card (Krankenhausausweis) mit Versicherungsnummer vorlegen und eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Beihilfeempfänger können den üblichen Vorschussantrag bei ihrer Beihilfestelle einreichen.